Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen zu

monatlich 131 Euro Entlastungsleistung

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zu

jährlich bis zu 3.539 Euro Verhinderungspflege

Egal, ob Sie ambulante Pflege nutzen, kurzzeitig Unterstützung durch Krankheit brauchen oder pflegende Angehörige sind – die Pflegekasse sowie die Krankenkasse unterstützt Sie dabei Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.

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